I. Allgemeines, Angebote, Bestellungen und Vertragsabschluß:
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Geschäfts – oder Einkaufsbedingungen unseres Vertragspartners sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Eines zusätzlichen Widerspruchs durch uns gegenüber der Verbindlichkeit der Bedingungen des Vertragspartners bedarf es nicht. Unsere Bedingungen gelten spätestens mit der widerspruchslosen Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung als angenommen. Diese Bedingungen gelten für zukünftige Geschäfte auch dann, wenn sie im Einzelfall nicht ausdrücklich nochmals vereinbart sein sollten. Sonstige von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Derartige besondere schriftliche Abmachungen gehen diesen Bedingungen vor, soweit sie ihnen widersprechen. Im Übrigen bleiben diese Bedingungen unberührt. Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart wäre. Eine Bestellung gilt von uns erst dann angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt worden ist. Insbesondere bedürfen auch telefonische Absprachen und Abmachungen der schriftlichen Bestätigung. Eine Bestätigung kann auch in der Erteilung einer Rechnung vorliegen.
II. Preise
Die Verträge zwischen den Auftraggebern und uns werden grundsätzlich zu Festpreisen abgeschlossen. Wir sind an die vereinbarten Preise aber maximal bis zum Ablauf einer Frist von 8 Wochen ab Auftragsbestätigung gebunden. Nach Ablauf dieser Frist ist es uns gestattet, die Preise unter Berücksichtigung der Entwicklung des Marktpreises seit dem Datum der Auftragsbestätigung unter Berücksichtigung der Grundsätze des § 315 BGB anzugleichen. Gleiches gilt, wenn sich die Marktpreise für die verkauften Waren vom Abschluss des Kaufvertrages (Datum der Auftragsbestätigung) bis zur Lieferung um mehr als 2 % verändern. Unsere Preise verstehen sich in EURO, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Höhe, ab Werk ausschließlich Verpackung. Bei Sendungen unter € 100.- netto kann ein Mindermengenzuschlag von € 25,– pro Sendung verrechnet werden. Werden nach Vertragsabschluss Frachten, Abgaben oder Gebühren erhöht oder neu eingeführt, sind wir berechtigt, den Preis entsprechend zu ändern. Dies gilt insbesondere auch bei Änderungen von Einfuhr-, Zoll- und Devisenbestimmungen.
III. Lieferung und Versand
Liefertermine und Lieferfristen gelten nur annähernd, es sei denn, dass wir diese schriftlich und ausdrücklich als verbindlich zugesichert haben. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung. Bei der Anfertigung außergewöhnlicher Sorten sind Abweichungen von der bestellten Menge bis zu 10 % zulässig.
Bei Lieferverzug muss der Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist hat er das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende außervertragliche oder vertragliche Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen Verzugs oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Auf Abruf bestellte Aufträge, welche terminlich nicht genau fixiert sind, müssen spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung abgerufen sein. Spätestens zu diesem Zeitpunkt, jedoch nicht vor Rechnungsstellung, tritt auch die Fälligkeit unserer Forderungen ein. Außerdem steht uns das Recht zu, nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag oder dem noch nicht abgewickelten Teil des Vertrages zurückzutreten. Statt eines Rücktritts sind wir auch berechtigt, Mehrkosten, die durch einen verspäteten Abruf oder nachträgliche Änderung des Abrufs hinsichtlich Zeit oder Menge durch unseren Auftraggeber verursacht sind, zu seinen Lasten zu berechnen; dabei ist unsere Kalkulation maßgebend.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbot, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen, Feuersbrunst und sonstige Unfälle oder Umstände gleich, die nicht von uns beeinflusst werden können und die uns die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen. Der Auftraggeber kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir vom Auftrag zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern. Schadenersatzansprüche sind auch in diesen vorstehenden Fällen ausgeschlossen, soweit uns nicht selbst Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns die Spezifikation sowie die sonstigen zur Auftragsausführung benötigten Angaben bis zu dem vereinbarten Termin bekannt zu geben. Kommt der Auftraggeber hiermit in Verzug, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, selbst zu spezifizieren und dann zu liefern, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Beiderseitiger Erfüllungsort für die Lieferung ist Waltershausen. Die Ware reist unversichert und auf jeden Fall auf die Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber und wir sind uns darüber einig, dass die Ware an den Auftraggeber ab Lieferwerk oder ab Lager versandt wird.
Soweit nicht eine besondere Vereinbarung getroffen ist, wählen wir das Transportmittel und den Transportweg ohne Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung. Rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung sowie glückliche Ankunft bleiben vorbehalten. Wir sind berechtigt, vorzeitig zu liefern. Teillieferungen dürfen nicht zurückgewiesen werden.
IV Rücksendung
Sendet der Auftraggeber ordnungsgemäß gelieferte Ware mit unserer Einwilligung zurück, so wird eine Bearbeitungsgebühr von 10%, mindestens jedoch ein Betrag von € 25,00 von der Gutschrift gekürzt. Außerdem trägt der Auftraggeber Gefahr und Kosten der Rücksendung sowie der Hinfracht.
V. Sachmängel
Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein wie für Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Auftraggebers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Die Geltung der Vorschrift des § 377 HGB über den Käufer treffende Untersuchungs- und Rügepflicht bleibt unberührt. Jedoch können Mängelrüge und Beanstandungen wegen Lieferung nicht vertragsgemäßer Ware innerhalb 14 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort erhoben werden. Mängel und Beanstandungen wegen Lieferung nicht vertragsgemäßer Ware, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach der Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung anzuzeigen bzw. geltend zu machen. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden; wir übernehmen die Transportkosten; wenn die Mängelrüge berechtigt ist. Wenn der Partner diesen Verpflichtungen nicht nachkommt oder ohne unsere Zustimmung Änderungen an der bereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaige Sachmängelansprüche.
Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge bessern wir nach unserer Wahl die beanstandete Ware nach oder liefern einwandfreien Ersatz oder sind berechtigt vom Vertrag zurück zu treten ohne dass hieraus eine Schadensersatzpflicht folgt.
Kommen wir diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer gesetzten Zeit nach, so kann der Auftraggeber uns schriftlich eine letzte Frist setzen, innerhalb der wir unseren Verpflichtungen nachzukommen haben. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber Minderung des Preises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nach unserer Lieferung an einem anderen Ort verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Auftraggebers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Auftraggeber mit seinem Abnehmer keine Vereinbarung getroffen hat, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehen. Für den Umfang der Rückgriffsansprüche gilt Ziff. 7 letzter Satz entsprechend.
VI. Sonstige Ansprüche, Haftungen
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Auftraggebers gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Vor allem haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten – nur für den vertragstypischen, vernünftiger Weise vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Auftraggeber gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.
Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.
VII. Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben grundsätzlich “netto Kasse” innerhalb 30 Tagen zu erfolgen, spätestens jedoch am Tage des in der Rechnung angegebenen äußersten Zahlungsziels. Zahlungen innerhalb von 8 Tagen können mit 2 % Skonto erfolgen. Haben wir unstreitig teilweise fehlerhafte Ware geliefert, ist unser Auftraggeber dennoch verpflichtet, die Zahlung für den fehlerfreien Anteil zu leisten, es sei denn, dass die Teillieferung für ihn kein Interesse hat. Im Übrigen kann der Auftraggeber nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir ohne vorherige Mahnung unbeschadet eines weitergehenden Anspruchs auf Schadenersatz berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des Satzes in Rechnung zu stellen, den die Bank für uns Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
Bei Zahlungsverzug oder einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Auftraggebers nach Vertragsschluss sind wir berechtigt, Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen wegen fälliger und noch nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu verlangen und die Erfüllung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu verweigern. Kommt der Auftraggeber dem Verlangen nach Vorauszahlungen nicht binnen angemessener von uns gesetzter Nachfrist nach, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Das Gleiche gilt, wenn bereits vor oder bei Vertragsabschluss vorliegende Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zweifelhaft erscheinen lassen, uns nach Vertragsabschluss bekannt werden. Nicht fristgemäße Zahlung berechtigt uns bei Teillieferung zur Verweigerung der Weiterbelieferung der aus dem Auftrag noch zu liefernden Menge ohne Schadensersatzpflicht. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte können nur für unbestrittene, entscheidungsreife oder rechtskräftig festgestellte Forderungen ausgeübt werden und nur dann, wenn sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Eine Berufung auf den Ausschluss von Zurückbehaltungsrechten ist außerdem dann versagt, wenn wir uns unsererseits grober Vertragsverletzungen schuldig gemacht haben sollten.
Bei Verkäufen in fremder Währung trägt der Auftraggeber beim Vertragsabschluss das Kursrisiko.
VIII. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor. Der Auftraggeber ist berechtigt, diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, unsere Rechte beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, auch ohne Rücktritt auf Kosten des Auftraggebers die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Der Auftraggeber berechtigt uns bereits jetzt, seinen Betrieb zu betreten und die gelieferte Ware abzuholen. In der Rücknahme der Ware bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und in unserer Pfändung der Ware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers gestellt wird. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf oder einer gegebenenfalls auf dem Auftraggeber gestatteten Vermietung von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Auftraggeber schon jetzt zur Sicherung im Voraus an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Eine etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Auftraggeber stets für uns vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Auftraggeber uns anteilmäßig Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Auftraggeber verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende Sache gilt im übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Über die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, in die uns abgetretenen Forderungen oder in sonstige Sicherheiten hat der Auftraggeber uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Wir werden die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freigeben, als der Wert der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für beide Teile ist Waltershausen. Gerichtsstand ist in jedem Fall – auch für Wechsel- und Scheckklagen – Erfurt. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den Warenkauf (CISG – ” Wiener Kaufrecht”) ist ausgeschlossen.
X. Allgemeines
Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für die Abbedingungen der Schriftformklausel. Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen aus irgendwelchen Gründen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt.
Hüfner-Dübel GmbH
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